AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rutzen Media GmbH
An der Alster 62
20099 Hamburg

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Rutzen Media GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Rutzen Media GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Rutzen Media GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.


§ 2 Leistungen von Rutzen Media GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Rutzen Media GmbH erbringt für Freiberufler, insbesondere für Steuerberater, Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen der Erstellung von Webseiten, der Konzipierung und Erstellung von Foto- und Videoinhalten, sowie Onlinemarketingmaßnahmen zwecks Gewinnung neuer  Mitarbeiter. Ein diesbezüglicher Erfolg (Gewinnung neuer Mitarbeiter) wird jedoch von Rutzen Media GmbH nicht geschuldet.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Rutzen Media GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Rutzen Media GmbH unberührt.
(3) In Bezug auf die von Rutzen Media GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Rutzen Media GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Rutzen Media GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(5) Der Kunde bleibt für die rechtskonforme Ausgestaltung von Inhalten auf Webseiten und innerhalb von Fotos oder Videos selbst verantwortlich. Eine rechtliche Überprüfung erstellter Inhalte durch Rutzen Media GmbH erfolgt nicht.
(6) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde Rutzen Media GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(7) Die bei Rutzen Media GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(8) Sofern der Kunde die Erstellung einer Webseite beziehungsweise die Produktion von Fotos/Videos bucht, unterteilen sich diese Leistungen sich in eine selbstständige Konzipierungs- und in eine Produktionsphase.
(9) Erbringt der Kunde vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, bleibt der Vergütungsanspruch von Rutzen Media GmbH unberührt.
(10) Werden vereinbarte Termine für Foto- und Videoaufnahmen vom Kunden nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, fällt bei Stornierung des Termins durch den Kunden eine Ausfallpauschale in Höhe von 1.000,00 Euro netto an. Dies gilt nicht, wenn die Absage des Termins durch den Kunden auf einem wichtigen Grund beruht. Der wichtige Grund ist durch Vorlage qualifizierter Unterlagen nachzuweisen.
(10) Vorbehaltlich abweichender Abrede werden von Rutzen Media GmbH erstellte Inhalte für Web- und Landeseiten, Werbeanzeigen etc und Domains nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Vertrags, aus welchem Grunde auch immer, fallen diese zurück an Rutzen Media GmbH.
(11) Budget für etwaige Werbekampagnen ist in der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung nicht enthalten. Dieses trägt der Kunde ausschließlich selbst.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Rutzen Media GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Rutzen Media GmbH nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Rutzen Media GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.


§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Rutzen Media GmbH außerhalb der Konzipierungsphase nicht dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Rutzen Media GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Rutzen Media GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Rutzen Media GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Rutzen Media GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Rutzen Media GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Rutzen Media GmbH zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) Rutzen Media GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Rutzen Media GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Rutzen Media GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Rutzen Media GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.


§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Rutzen Media GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Rutzen Media GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Rutzen Media GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Rutzen Media GmbH ist anders lautend. Eine Rutzen Media GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Rutzen Media GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Rutzen Media GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzt werden.
(4) Rutzen Media GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Rutzen Media GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.


§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Rutzen Media GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Rutzen Media GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Rutzen Media GmbHvollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Rutzen Media GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Rutzen Media GmbH in Verzug, ist Rutzen Media GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Rutzen Media GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


§ 8 Erfüllung
(1) Rutzen Media GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Rutzen Media GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Rutzen Media GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Rutzen Media GmbH unberührt.


§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 


§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Rutzen Media GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Rutzen Media GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.


§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Rutzen Media GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Rutzen Media GmbH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Rutzen Media GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Rutzen Media GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


§ 12 Haftung
(1) Rutzen Media GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rutzen Media GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Rutzen Media GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.


§ 13 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Rutzen Media GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 14 Referenzwerbung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Rutzen Media GmbH seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den Rutzen Media GmbH und den Rutzen Media GmbH Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.


§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Rutzen Media GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Rutzen Media GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Rutzen Media GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz Rutzen Media GmbH.


AGB Stand: 05.09.2022 © Vervielfältigung verboten


Anhang SEPA:



Die Rutzen Media GmbH, An der Alster 62, 20099 Hamburg und dessen Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen) mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Rutzen Media GmbH, An der Alster 62, 20099 Hamburg und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

 
Name des Kontoinhabers:

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:

Postleitzahl und Ort:

IBAN:

BIC:

Ort, Datum:

Unterschrift des Kontoinhabers: